Fragen Sie uns! Wir haben auch für Ihr Anliegen die passenden Antworten.

Corona-Virus: Maßnahmen für Unternehmen

Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zu den Maßnahmen haben oder wir Ihnen bei der Beantragung helfen können.

 

Überbrückungshilfe IV:

  • Gilt für die Monate Januar bis März 2022
  • Mindestens 30% Umsatzeinbruch im Fördermonat im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019
  • Der Antrag kann noch bis zum 30.04.2022 gestellt werden
  • Förderhöhe je nach Umsatzeinbruch pro Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je nach Umsatzausfall wird ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten erstattet.
  • Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss den Antrag online über das Portal der Verwaltung stellen
  • Besonderheit Baden-Württemberg: Fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 € pro Monat für Freiberufler und Solo-Selbständige möglich, wenn im Monat mindestens 30% Umsatzausfall vorhanden

Überbrückungshilfe III Plus:

  • Gilt für die Monate Juli bis Dezember 2021
  • Mindestens 30% Umsatzeinbruch im Fördermonat im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019
  • Der Antrag kann noch bis zum 31.03.2022 gestellt werden
  • Förderhöhe je nach Umsatzeinbruch pro Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je nach Umsatzausfall wird ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten erstattet.
  • Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss den Antrag online über das Portal der Verwaltung stellen
  • Besonderheit Baden-Württemberg: Fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 € pro Monat für Freiberufler und Solo-Selbständige möglich, wenn im Monat mindestens 30% Umsatzausfall vorhanden

 

Kurzarbeitergeld:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leihmitarbeiter
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Unternehmerhotline Bundesagentur: 0800-45555520
  • Weitere Infos finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit


Steuerliche Liquiditätshilfen:

  • Steuerstundungen (Ratenzahlung) wird erleichtert
  • Absenkung der Steuervorauszahlungen wurde vereinfacht
  • Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge werden ausgesetzt, solange der Steuerschuldner direkt von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist
  • Stundungen sind auch bei Gewerbesteuer und Sozialversicherungsbeiträgen der Krankenkassen möglich
  • Die Umsatzsteuersondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung wird zurückerstattet
  • Fristen beim Finanzamt können einfacher verlängert werden

Günstige Unternehmenskredite: 

  • Bedingungen und Risikobewertungen für Kredite bei den
    KfW-Unternehmerkrediten und der ERP-Gründerkrediten wurden gelockert
  • Risikoübernahmen und Haftungsfreistellungen wurden erhöht
  • Die Hausbanken können diese Förderkredite für die Unternehmen beantragen
  • Hausbanken bieten außerdem teilweise die Möglichkeit, Darlehenstilgungen für einige Zeit auszusetzen und zu pausieren
  • Hotline der KfW: 0800-5399001


Soforthilfe für Selbständige und Freiberufler: 

  • Rückmeldeverfahren läuft aktuell
  • Bescheide für die Rückzahlung werden voraussichtlich ab März 2022 von der L-Bank verschickt
  • Informationen des Landes Baden-Württemberg
  • Für Unternehmen, die sich aufgrund Corona in einer existenzbedrohenden Lage befinden, kann eine Soforthilfe beantragt werden
  • Mit bis zu 5 Beschäftigten: Es können bis zu 9.000 € beantragt werden
  • Mit bis zu 10 Beschäftigten: Es können bis zu 15.000 € beantragt werden
  • Die Soforthilfe ist ertragsteuerpflichtig aber umsatzsteuerfrei
  • Der Grund für die Existenzbedrohung durch Corona ist ausführlich darzulegen

Hier zum Download: Antragsformular für Unternehmen bis 10 Beschäftigte

 

Weitere Informationen: