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Corona-Virus: Maßnahmen für Unternehmen
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zu den Maßnahmen haben oder wir Ihnen bei der Beantragung helfen können.
Überbrückungshilfe IV:
- Gilt für die Monate Januar bis März 2022
- Mindestens 30% Umsatzeinbruch im Fördermonat im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019
- Der Antrag kann noch bis zum 30.04.2022 gestellt werden
- Förderhöhe je nach Umsatzeinbruch pro Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je nach Umsatzausfall wird ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten erstattet.
- Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss den Antrag online über das Portal der Verwaltung stellen
- Besonderheit Baden-Württemberg: Fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 € pro Monat für Freiberufler und Solo-Selbständige möglich, wenn im Monat mindestens 30% Umsatzausfall vorhanden
Überbrückungshilfe III Plus:
- Gilt für die Monate Juli bis Dezember 2021
- Mindestens 30% Umsatzeinbruch im Fördermonat im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019
- Der Antrag kann noch bis zum 31.03.2022 gestellt werden
- Förderhöhe je nach Umsatzeinbruch pro Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Je nach Umsatzausfall wird ein bestimmter Prozentsatz der Fixkosten erstattet.
- Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss den Antrag online über das Portal der Verwaltung stellen
- Besonderheit Baden-Württemberg: Fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.000 € pro Monat für Freiberufler und Solo-Selbständige möglich, wenn im Monat mindestens 30% Umsatzausfall vorhanden
Kurzarbeitergeld:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10%
- Teilweise oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leihmitarbeiter
- Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit
- Unternehmerhotline Bundesagentur: 0800-45555520
- Weitere Infos finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit
Steuerliche Liquiditätshilfen:
- Steuerstundungen (Ratenzahlung) wird erleichtert
- Absenkung der Steuervorauszahlungen wurde vereinfacht
- Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge werden ausgesetzt, solange der Steuerschuldner direkt von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist
- Stundungen sind auch bei Gewerbesteuer und Sozialversicherungsbeiträgen der Krankenkassen möglich
- Die Umsatzsteuersondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung wird zurückerstattet
- Fristen beim Finanzamt können einfacher verlängert werden
Günstige Unternehmenskredite:
- Bedingungen und Risikobewertungen für Kredite bei den
KfW-Unternehmerkrediten und der ERP-Gründerkrediten wurden gelockert - Risikoübernahmen und Haftungsfreistellungen wurden erhöht
- Die Hausbanken können diese Förderkredite für die Unternehmen beantragen
- Hausbanken bieten außerdem teilweise die Möglichkeit, Darlehenstilgungen für einige Zeit auszusetzen und zu pausieren
- Hotline der KfW: 0800-5399001
Soforthilfe für Selbständige und Freiberufler:
- Rückmeldeverfahren läuft aktuell
- Bescheide für die Rückzahlung werden voraussichtlich ab März 2022 von der L-Bank verschickt
- Informationen des Landes Baden-Württemberg
- Für Unternehmen, die sich aufgrund Corona in einer existenzbedrohenden Lage befinden, kann eine Soforthilfe beantragt werden
- Mit bis zu 5 Beschäftigten: Es können bis zu 9.000 € beantragt werden
- Mit bis zu 10 Beschäftigten: Es können bis zu 15.000 € beantragt werden
- Die Soforthilfe ist ertragsteuerpflichtig aber umsatzsteuerfrei
- Der Grund für die Existenzbedrohung durch Corona ist ausführlich darzulegen
Hier zum Download: Antragsformular für Unternehmen bis 10 Beschäftigte
Weitere Informationen:
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Umgang mit Verdachtsfällen: 030-346465100
- Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus: 030-18615 1515
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Land Baden-Württemberg