Der Antrag für die Überbrückungshilfe III wurde nun endlich für Anfang Februar 2021 angekündigt.

Die Abschlagszahlungen sollen ab Mitte Februar 2021 fließen und die tatsächlichen Auszahlungen beginnen voraussichtlich im März 2021.

Antragsberechtigt sind all diejenigen, die von den Auswirkungen von Corona betroffen sind und in einem Monat zwischen November 2020 und Juni 2021 mindestens 30% Umsatzausfall hatten.

Soloselbständige im Haupterwerb erhalten eine Neustarthilfe und können den Antrag dazu mit einem Elster-Zertifikat selbst über folgende Homepage stellen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Gerne können wir den Antrag auf Überbrückungshilfe III für Sie stellen.
Bitte wenden Sie sich hierzu mit einer entsprechenden Beauftragung an info@bracher-krenz.de

 

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